Demokratie in Gefahr

| Keine Kommentare

In Frankreich kam es heute erneut zu einem Terroranschlag bei dem mindestens ein Mensch sein Leben verlor. Noch ist nicht eindeutig geklärt, wer die Urheber des Anschlags waren, es wird jedoch ein islamistischer Hintergund vermutet. Nach den abscheulichen Anschlägen auf die Satire-Zeitschrift Charlie Hebdo nun also innerhalb eines halben Jahres der zweite schwere Anschlag in Frankreich.

Wenige Stunden später nun die Meldung, dass es auch in Tunesien zu einem Anschlag gekommen ist, bei dem mindestens 27 Menschen getötet worden sind. Die Umstände und Urheber dieses Anschlags sind im Moment noch absolut im Unklaren. Allerdings lässt sich festhalten: auch in Tunesien ist dies bereits der zweite Anschlag innerhalb weniger Monate, nachdem es im März bereits einen Anschlag mit 21 Toten gegeben hatte.
Diese Anschläge reihen sich ein in eine endlos lange Kette von weiteren Anschlägen und Attentaten. Die schiere Menge dieser führt dazu, dass nur noch jene Anschläge eine höhere Aufmerksamkeit erlangen, die entweder in Europa durchgeführt werden oder bei denen Europäer oder Amerikaner zu Schaden kommen. Die täglichen Morde im Irak, in Syrien, in Lybien, in Nigeria, Somalia usw. füllen nur noch die Randspalten der Zeitungen.
Nach medial intensiver wahrgenommenen Anschlägen, wie denen in Paris, stellt sich seit den Anschlägen auf das World Trade Center immer wieder die Frage:

Wie kann die Demokratie mit der Gefährdung durch Terrorgruppen umgehen?

Reflexhaft wird ebenfalls seit den Anschlägen in Manhattan neben der militärischen Bekämpfung von Terroristen ein Mehr an Überwachung gefordert und umgesetzt. Nach den Anschlägen in Paris im Januar bedeutete dies für Deutschland, dass eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung (kurz VDS) gefordert wurde. Mittlerweile ist der Entwurf des Justizministeriums vom Bundeskabinett beschlossen worden. Mit einer Abstimmung im Bundestag ist im Herbst zu rechnen. Doch was genau beinhalten die Vorschläge des Justizministeriums? Dazu zunächst einmal eine allgemeine Definition von Vorratsdatenspeicherung. Wikipedia meint hierzu:

Unter einer Vorratsdatenspeicherung (VDS; auch Mindestdatenspeicherung oder Mindestspeicherfrist) versteht man die Speicherung personenbezogener Daten durch oder für öffentliche Stellen, ohne dass die Daten aktuell benötigt werden. Sie werden also nur für den Fall gespeichert, dass sie einmal benötigt werden sollten. In der rechtspolitischen Debatte bezieht sich der Begriff meist auf die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikations-Verbindungsdaten. Diese betrifft die Verpflichtung der Anbieter von Telekommunikationsdiensten zur Registrierung der Verbindungsdaten von elektronischen Kommunikationsvorgängen, ohne dass ein Anfangsverdacht oder eine konkrete Gefahr besteht (Speicherung bestimmter Daten auf Vorrat). Erklärter Zweck der Vorratsdatenspeicherung ist die verbesserte Möglichkeit der Verhütung und Verfolgung von schweren Straftaten.

Meint also kurz gesagt, dass mein Telekommunikationsanbieter, sie es der Anbieter meines Festnetz- und Internetanschlusses oder der meines Handytarifes, speichern muss mit wem ich wann von wo telefoniere oder schreibe und welche Benutzernamen und Geräte ich dabei verwende. All dies ohne dass ich mir jemals etwas zu Schulden habe kommen lassen. Unter anderem diese verdachtsunabhängige Speicherung führte schon bei der Vorratsdatenspeicherung 1.0 zu umfangreichen Diskussionen, ob und inwiefern welche Rechte durch die VDS eingeschränkt werden. 2010 beurteilte schließlich das Bundesverfassungsgericht die VDS als nicht verfassungsgemäß, so dass die VDS zunächst aufgehoben wurde. Im Jahr 2014 urteilte außerdem der Europäische Gerichtshof, dass die Vorratsdatenrichtlinie, die Grundlage für die deutsche VDS 1.0 gewesen war, nicht vereinbar mit der Europäischen Grundrechtecharta sei. An den massiven Eingriffen in unsere Freiheitsrechte und der Beschneidung der Pressefreiheit und der Verschwiegenheitspflicht von Anwälten bzw. dem Beichtgeheimnis von Geistlichen ändert sich auch bei dem aktuellen Vorschlag für die Einführung einer VDS nichts. Entsprechend kommt auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages zu dem Schluß, dass der aktuelle Entwurf verfassungswidrig sei. Auch der Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte noch vor einigen Monaten dieselbe Position vertreten, legte dann aber doch einen Gesetzesentwurf zur Einführung der VDS vor.

Bleibt nun die Frage: kann die VDS wie angestrebt schwere Straftaten verhindern oder helfen sie aufzuklären?
Da es sich bei der VDS nicht um eine aktive Überwachung handelt, sind die gespeicherten Daten schon per Definition vergangenheitsbezogen und können daher nur zur nachträglichen Aufklärung bereits begangener Straftaten dienen. Doch selbst die Wirksamkeit bei der nachträglichen Aufklärung scheint eher zu vernachlässigen zu sein, wie unter anderem eine Studie des Max-Planck-Instituts gezeigt hat. Auch aus der Kriminalstatistik lässt sich nur eine Wirksamkeit darlegen, die nicht einmal im Promille-Bereich liegt.1)Der WDR hat hier weitere Argumente der Befürworter einer eingehenden Analyse unterzogen
Man kann also festzuhalten: die Vorratsdatenspeicherung bringt keinen Nutzen und schränkt im Gegenteil die Rechte der Bürger ein. Auch der Justizminister kann keine validen Gründe für die erneute Einführung einer VDS anführen. Statt mit Argumenten zu arbeiten, wird von den Befürwortern, wie dem Innenminister Baden-Württembergs, Reinhold Gall (SPD), eine teils antidemokratische Grundhaltung an den Tag gelegt. Ich kann daher nur dazu aufrufen, z.B. eine Kampagne auf capact.de zu unterzeichnen und aktiv zu werden gegen diesen grundgerechtswidrigen Vorstoß zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung.
Sieht so also eine effektive Verteidigung der Demokratie in Zeiten von Krieg und Terror aus?
Eindeutig nicht! Die aktuell angewandten Mittel zur Verteidigung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit wirken nicht oder führen im Gegenteil zu einer Einschränkung derselben.
Terroranschläge wurden durch die seit 2001 immer weiter ausgeweitete Überwachung nicht verhindert und der militärische Kampf muss in einigen Staaten und Regionen 14 Jahre nach den Anschlägen auf das World Trade Center als verloren angesehen werden.

Doch wie kann nun Terror effektiv verhindert und die Demokratie gesichert werden? Hierzu ist es meiner Ansicht nach unerlässlich vor einem vorschnellen Ruf nach mehr Militär und mehr Überwachung zu analysieren, was z.B. tausende Männern und Frauen in und außerhalb Europa dazu zu bewegt, ihr Glück im Jenseits und nicht im Diesseits zu suchen.
Die Demokratien Europas müssen ihren Einwohnern eine Zukunft bieten und ihre Anstrengungen in der Entwicklungshilfe vervielfachen, ansonsten wird die Verteidigung der Demokratie langfristig scheitern.

Fußnoten

Fußnoten
1 Der WDR hat hier weitere Argumente der Befürworter einer eingehenden Analyse unterzogen

Autor: Alexander Kallenbach

Mein Name ist Alexander Kallenbach. Ich schreibe hier auf Scroom über alles mögliche – vor allem aber über IT. Hierbei interessieren mich besonders freie und/oder quelloffene Software sowie deren Entwicklung und Einsatz. Außerdem interessieren mich Auswirkungen von IT auf unser Leben. Hierbei ist die Nutzung von Daten und somit auch Datenschutz ein Themenbereich.

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.